Stadt und Rathaus 

Vor­aus­schauen   Ein­fü­gen . Annehmen

Wenn in einer Stadt mit Tra­di­tion und Geschichte ein mar­kan­tes Gebäude errich­tet wer­den soll, muss Weit– und Vor­aus­sicht geübt wer­den. Es muss vor­aus­ge­schaut und die städ­te­bau­li­che Ver­än­de­rung des Stadt­ge­fü­ges – begin­nend beim Ver­kehr – berück­sich­tigt wer­den ‚- auch wenn, wie in Mainz in den 50iger Jah­ren, noch alles in Trüm­mern liegt oder eine Bra­che besteht.

So wurde in Mainz der erste Groß­bau nach dem Krieg bezug­neh­mend zur Peters­kir­che von der Stras­sen­front der Gro­ßen Blei­che zurück­ge­setzt, die Stock­werks­hö­hen und die Traufe auf das noch nicht wie­der auf­ge­baute  baro­cke Museum abge­stimmt  und  durch  das Anord­nen von in engen Abstän­den ste­hen­den „Säu­len“ ( tra­gende Pen­delstüt­zen ) vor den Fens­ter­fron­ten ein adäqua­tes Gegen­über und durch die städ­te­bau­li­che Zurück­nahme und dem Ein­fü­gen in Beschei­den­heit ein domi­nie­ren­des und unver­wech­sel­ba­res Main­zer Bau­werk  geschaffen.

Die­ser zeit­los moderne Bau der Lan­des­bank und Giro­zen­trale wurde und wird von den Bür­gern mit gro­ßer Selbst­ver­ständ­lich­keit ange­nom­men, — in städ­te­bau­li­cher Sicht: er fällt nicht (mehr) auf.

Als  nach dem Bau der Rhein­gold­halle  erst­mals wie­der – nach 500 Jah­ren -  ein Rat­haus am Rhein­ufer neben den „Patri­zi­er­häu­sern“ an der Ufer­strasse und im nöti­gen Distanz-Abstand  zu dem Hal­len­bau vor dem Brand­ge­biet gegen­über Mainz-Kastel unter Berück­sich­ti­gung des Bli­ckes auf den Dom ein­ge­fügt wer­den sollte, stellte sich eine ähnli­che, Rück­sicht auf die bau­li­che Umge­bung neh­mende, eine ein­fü­gende, aber Domi­nanz und eige­nes Pro­fil erfor­dernde Lösungs-Aufgabe.

Der Architekten-Wettbewerb erbrachte mit der den Blick auf den Dom frei­ge­ben­den Schräg­front­stel­lung und Kom­pakt­lö­sung  einen unum­strit­te­nen ers­ten Preis­trä­ger, – wenn man von den noch immer rumo­ren­den Stim­men, die den Bau an einer ande­ren Stelle oder eine Rat­haus­nut­zung im kur­fürst­li­chen Schloß vor­ge­schla­gen und pro­pa­giert hat­ten, absieht. Auch die Form– und Gestalt gebende Anord­nung  der einer­seits glie­dern­den und ande­rer­seits der Ein­heit­lich­keit und Domi­nanz die­nen­den Vor­hang­git­ter wurde akzep­tiert, — dem  von der Far­ben­viel­falt der umge­ben­den Gebäude sich abset­zende Ein­satz von farb­neu­tra­len Natur­stein­plat­ten wurde nach lan­gen Dis­kus­sio­nen eben­falls in brei­ter Mehr­heit zugestimmt.

Die­ser mar­kante Rat­haus­bau der Stadt Mainz ist „ein­zig­ar­tig“ ( Peter Schau, AZ. 07.08.2009) und „her­aus­ra­gend“ ( Alfred Haen­lein, AZ  12.08.2009), –er hat sich in sei­ner Respekt und Würde aus­strah­len­den Form, Gestalt und Stel­lung mit gro­ßer Selbst­ver­ständ­lich­keit ein­ge­fügt und  gegen­über  Ver­än­de­run­gen an ande­ren platz­bil­den­den Bau­ten behaup­tet, — die Stadt kann – könnte -  stolz dar­auf sein.

Dem ist aber lei­der  (noch) nicht so:  er blieb vie­len „Main­zern“ in sei­ner nor­disch küh­len Zurück­hal­tung irgend­wie fremd, irgend­wie nicht recht dazu­ge­hö­rend, irgend­wie fern  „da vorn am Rhein“.Der Platz und Raum vor dem Rat­haus  –jen­seits der stark befah­re­nen Rhein­strasse  — wurde und wird nicht mit Leben erfüllt und bis­her kaum angenommen.

Den Grün­den eines sol­chen Ver­hal­tens und Emp­fin­dens  sollte und muss sorg­fäl­tig und ein­füh­lend ana­ly­sie­rend nach­ge­gan­gen, — sie müs­sen gefun­den und berech­tigte Ein­wände aus­ge­räumt werden.

In der Ver­fas­sung und den Sta­tu­ten der Stadt Siena in der Tos­kana steht und wurde schon 1285 fest­ge­schrie­ben: „… wer regiert „muss vor allem die Schön­heit der Stadt im Sinne haben, zu Freude und Ent­zü­cken der Besu­cher, wegen der Ehre, des Wachs­tums und des Wohl­stan­des der Stadt und der Bürger…“

Statt die Schön­heit des „kris­tal­li­nen Rat­haus­baues“ zu prei­sen und zu loben,  erhebt sich in Mainz im Jahre 2009 herbe Kri­tik am Zustand und Gestalt des denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­des. Ein Jour­na­list glaubt die Gründe rumo­ren­der Vol­kes­stimme und Stim­mung mit der Über­schrift „Beamte hin­ter Git­ter“ treff­si­cher erfas­sen zu können.Auslöser sol­cher Arti­kel und der detail­be­zo­ge­nen und gesam­ten Kri­tik zum jet­zi­gen Zeit­punkt war die Bekannt­gabe der ange­stau­ten und nun­mehr anste­hen­den Repa­ra­tur– und Sanierungskosten.

Kos­ten die­ser Art ent­ste­hen nach 35 Jah­ren  bei allen altern­den Gebäu­den, ins­be­son­dere dann, wenn ein Gebäude nicht mit gros­ser Sorg­falt über den gan­zen Zeit­raum beob­ach­tet, gepflegt, gewar­tet und, wenn nötig, recht­zei­tig repa­riert wor­den ist. Es kann jetzt und hier nicht dar­über dis­ku­tiert und gerech­tet wer­den, ob und wel­che Ver­nach­läs­si­gun­gen in ver­gan­ge­nen Jah­ren vor­lie­gen, aber wenn diese Sanie­rungs­maß­nah­men – zumal bei der pro­gnos­ti­zier­ten Höhe – jetzt drin­gend und unum­gäng­lich gewor­den sind, dann sollte und muss dar­über nach­ge­dacht und über­prüft wer­den, wie man tech­nisch moder­ni­sie­ren, kom­mende Unter­hal­tungs­kos­ten mini­mie­ren und. erkannte Män­gel besei­ti­gen kann.

Nicht zuletzt muss aber dar­über hin­aus auch sehr gründ­lich und weit­fas­send dis­ku­tiert und dar­über nach­ge­dacht wer­den, wie das  Gebäude städ­te­bau­lich  bes­ser und mit wel­chen ergän­zen­den Mass­nah­men an– und ein­ge­bun­den  und dadurch von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit gro­ßer Selbst­ver­ständ­lich­keit und ohne Vor­be­halte zukünf­tig ange­nom­men wer­den kann und wird.

Zunächst sei auf einige immer wie­der­keh­rende, häu­fig vor­ge­brachte Kri­tik­punkte ein­ge­gan­gen: Die Fas­sa­den­git­ter  Auch wenn sei­ner­zeit die Archi­tek­ten selbst von einer Son­nen­schutz­funk­tion der den Fens­ter­fron­ten vor­ge­stell­ten Git­ter spra­chen und diese damit tech­nisch  begrün­det haben, so kann kein Zwei­fel daran beste­hen, dass diese „Vor­hänge“ vor­nehm­lich dazu die­nen, dem Bau­werk eine groß­zü­gige Ein­heit­lich­keit und unver­wech­sel­bare gestal­te­ri­sche Ganz­heit­lich und Geschlos­sen­heit zu geben, — sie sind unver­zicht­bar und unveränderbar.

Wenn , wie es sich her­aus­ge­stellt hat,  das gross­glied­rige Git­ter­werk bei tief­ste­hen­der Sonne die Strah­len unge­hemmt durch­lässt, sodass sogar im Win­ter die Kli­ma­an­lage auf Küh­lung gestellt wer­den muss, so ist die­ser kos­ten­er­zeu­gen­den stö­ren­den Erschei­nung mit gerin­gem Auf­wand dadurch bei­zu­kom­men, dass zwi­schen Git­ter und Fens­ter je nach Bedarf bedien­bare Sonnenschutz-Jalousinen ange­ord­net wer­den. Das Erschei­nungs­bild und die  Gesamt­ar­chi­tek­tur wer­den  dadurch nicht gemin­dert oder gestört.

Die Kli­ma­ti­sie­rung:  In der dama­li­gen unkri­tisch­mo­der­nen Bau­zeit wurde die Kli­ma­ti­sie­rung der Gebäude „modern fort­schritt­lich“ und tech­nisch hörig  zum „Stan­dard“ erho­ben, – und sei es bei  den Schu­lungs­ge­bäu­den der Frank­fur­ter Ban­ken oben auf den Taunushöhen.Auch der Main­zer Stadt­rat wollte auf der Höhe der Zeit sein und beschloß, eine auf­wen­dige Kli­ma­an­lage ein­zu­bauen. Eine der Fol­gen war, dass vor den  bis auf den Boden rei­chen­den Fens­ter­flä­chen große schat­ten­ge­bende Kli­matru­hen auf den Boden gesetzt wur­den. Da auch hohe Decken­stürze Schat­ten wer­fen, ent­steht für den Her­ein­tre­ten­den ein blen­den­der „Seh­schlitz“, sodass er das Zim­mer selbst als dun­kel emp­fin­det, diese „Dun­kel­heit“ dem Git­ter anlas­tet und  zum Aus­gleich auch tags­über die Decken­leuch­ten einschaltet.     Es ist also zu fra­gen, ob im Rah­men der Sanie­rungs­ar­bei­ten nicht klei­nere Kli­matru­hen ein­ge­baut und diese im deut­li­chen Abstand vom Boden auf­ge­hängt wer­den kön­nen, sodass der Fuß­bo­den die dadurch ent­ste­hende Boden­hel­lig­keit reflek­tie­ren kann oder ob radi­kal und kon­se­quent nicht auf die Repa­ra­tur und Moder­ni­sie­rung der Kli­ma­an­lage ganz zu ver­zich­ten ist und ein­zeln zu öffnende Fens­ter ein­ge­baut wer­den kön­nen. Auch ist zu prü­fen, ob es wirt­schaft­lich zu ver­tre­ten ist, auf den Dach­flä­chen eine Pho­to­vol­ta­ik­an­lage ( Schott ! ) zu installieren.

Die Natur­stein­ver­klei­dung: Eine Aus­sen­wand­kon­struk­tion mit Däm­mung und im Abstand vor­ge­häng­ter „Schale“entspricht auch heute noch – auch mit Natur­stein­plat­ten -  unein­ge­schränkt dem Stand der Technik.Nach Vor­lage und Dis­kus­sion ver­schie­de­ner Stein­sor­ten, dar­un­ter der in Mainz bei Gewän­den übli­che rote Sand­stein, wurde der vom Archi­tek­ten  vor­ge­schla­gene Por­s­grunn, der „im Alter seine Schön­heit behält“, gewählt. „Trotz der expo­nier­ten Lage wurde weder in Form noch mit Farbe einem Vor­drän­gen das Wort gere­det, son­dern auf die his­to­ri­schen Gebäude, den Dom, das Deutsch­haus und das Kur­fürst­li­che Schloß Rück­sicht genom­mene; ihre bis­he­rige Dar­stel­lungs­kraft wird nicht über­spielt. Je weni­ger farb­li­che Annä­he­rung an diese his­to­ri­schen Gebäude erfolgt, je hel­ler und neu­tra­ler die Farb­ge­bung gewählt wird, um so mehr wird die gestal­te­ri­sche Absicht Wirk­lich­keit, umso­mehr wird dem Rat­haus die­ser Zeit zum Selbst­ver­ständ­nis und eige­ner Behaup­tungs­kraft – wür­dig und im Ein­klang mit dem wert­vol­len his­to­ri­schen Gebäu­den die­ser Stadt — ver­hol­fen“ (Städtebaubeirat)

Wenn in der Zwi­schen­zeit sich Ver­an­ke­run­gen gelo­ckert haben, ein­zelne Plat­ten vor­sprin­gen,  sich wöl­ben und womög­lich sogar abfal­len,  so ist die damals vor­ge­se­hene Hin­ter­lüf­tung und die  gewählte Ver­an­ke­rungs­kon­struk­tion zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls zu ver­stär­ken und zu ver­bes­sern. Natür­lich ist auch der Frage nach­zu­ge­hen, ob die Plat­ten­di­cke des gewähl­ten Gesteins ver­an­ke­rungs­kon­form ist oder Feh­ler bei dem Schnitt und Aus­wahl der Plat­ten vor­lie­gen. Diese und andere tech­ni­sche Fra­gen und Pro­bleme sind  von einem mit neu­tra­len und unge­bun­de­nen Exper­ten besetz­ten Bau­aus­schuss zu klä­ren, ver­schie­dene Lösun­gen und Sanie­rungs­maß­nah­men zu dis­ku­tie­ren und Vor­schläge, auch im Hin­blick auf zukünf­tige Unter­hal­tungs­kos­ten, gegen­ein­an­der zu stel­len und sor­f­äl­tig abzu­wä­gen. Dann erst kann der Stadt­rat fun­diert und sach­lich Ent­schei­dun­gen tref­fen und Maß­nah­men einleiten.

So schwie­rig, kom­pli­ziert und kos­ten­träch­tig  diese tech­ni­schen Ent­schei­dun­gen auch erschei­nen mögen, — sie kön­nen mit der nöti­gen Nüch­tern­heit und Sach­lich­keit ein­deu­tig begrün­det und ver­ant­wor­tungs­voll getrof­fen werden..

Die eigent­li­che Frage und Pro­ble­ma­tik für die Zukunft sind aber, wie kann es gelin­gen, dass das Gebäude, die Rat­haus­platt­form, der Rat­haus­platz ins­ge­samt und das Rhein­ufer als Bestand­teil des Lebens in der Stadt ein­be­zo­gen und mit gro­ßer Selbst­ver­ständ­lich­keit ange­nom­men wer­den, — die Frage ist, wie und wodurch kann es gelin­gen , dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sich im Umfeld des Rat­hau­ses hei­misch und auch Gäste sich wohlfühlen..           Zu die­sem Wohl­füh­len gehört auch das Emp­fin­den, dass man im eige­nen Rat­haus – bei den „Beam­ten hin­ter Git­tern“ – gern gese­hen wird  und will­kom­men ist und einen auch optisch anzie­hen­den Zugang hat. Wenn  aber, wie bis­her, dem Besu­cher der von dem Archi­tek­ten vor­ge­se­hene, mit einer sich zur Rhein­pro­me­nade erwei­tern­den und ein­la­den­den Treppe aus­ge­stat­tete Zugang ver­wei­gert wird und keine Vor­fahrt „Am Rat­haus“ mög­lich ist und den Gäs­ten und den eige­nen Bür­gern nur der lange Weg durch eine Ein­kaufs­zone oder von der Omni­bus­hal­te­stelle erst nach Über­que­rung einer „bru­ta­len Ver­kehrs­strasse“ zuge­mu­tet und die Anfahrt erst nach Öffnen einer Schranke und die Zufahrt durch ein dunk­les Park­deck ermög­licht wird, kann kaum eine freund­li­che „Geste des Emp­fan­ges“  erkenn­bar wer­den. Eine für seine auch für Fremde gegen­über gezeigte Auf­ge­schlos­sen­heit und Herz­lich­keit bekannte (Medien) Stadt hat für „hohe Gäste“ vor dem Rat­haus – und auch vor dem Kon­gress­zen­trum  — keine reprä­sen­ta­tive  Vor­fahrts­mög­lich­keit, — kei­nen aus­rei­chen­den Platz, vor­fah­rende Gäste fest­lich zu emp­fan­gen und freu­dig zu begrüßen.

Dabei wäre im Grund­satz dem leicht abzuhelfen:

Die Zufahrt müßte nur von der – ver­kehrs­be­ru­hig­ten – Rhein­strasse über den zu  Fuß  auch vom Dom aus erreich­ba­ren Fisch­tor­platz und dem rat­haus­na­hen Teil der Ufer­strasse hin zu der für den Zugang vor­ge­se­he­nen, breit aus­la­den­den ( an Alte, Behin­derte und Roll­stuhl­fah­rer hat man damals noch nicht gedacht ) , Treppe ermög­licht und ent­spre­chend gestal­tet wer­den. die vor­han­dene Benen­nung und Stras­sen­be­zeich­nung „Am Rat­haus“ bekäme den rech­ten Sinn.

Für die Akti­vie­rung des Ein­gangs und der Vor­fahrt am Rhein müßte im Zuge der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten neben der von der Grün­über­wu­che­rung befrei­ten Treppe ein behin­der­ten­ge­rech­ter Auf­zug ein­ge­baut wer­den. Den sei­ner­zei­ti­gen Pla­nungs­vor­stel­lun­gen fol­gend käme man über die Treppe oder den Auf­zug zuerst an den „Bür­ger­saal“ , dann durch die für Infor­ma­tio­nen und Aus­stel­lun­gen vor­ge­se­he­nen Rat­haus­halle zu den Auf­zü­gen und Trep­pen zu den Ober­ge­schos­sen und/oder auf der ande­ren Seite durch den Gara­gen­aus­gang  auf die vor­ge­la­gerte Rat­haus­platt­form mit der Brü­cken­ver­bin­dung zum Ein­kaufs­zen­trum „Brand“ und den Plät­zen vor dem Dom und Theater.

Für die­ses Wie­der­öff­nen des Rat­hau­ses zur Rhein­seite müsste im Zuge der anste­hen­den Gene­ral­über­ho­lung neben der Emp­fangs­treppe ein behin­der­ten­ge­rech­ter Auf­zug ein­ge­baut und auf der eben­er­di­gen Ein­gangs­ebene viel­leicht und zum Bei­spiel auch, um vor­fah­ren zu kön­nen, die Tou­ris­tik­zen­trale unter­ge­bracht werden.Die Platt­form – und dar­auf kann nicht oft genug hin­ge­wie­sen wer­den – , die durch das Über­de­cken der Gara­gen­vor­fahrt und das Vor­rü­cken des Hal­len­an­baues ver­klei­nert und beengt wurde,  stellt nicht den eigent­li­chen „Platz“ dar: Städ­te­bau­lich wird der Platz­raum durch die schräg­ge­stellte Front des Rat­hau­ses, durch die gegen­über­lie­gen­den Front der Rhein­gold­halle und stadt­sei­tig durch die Kauf­haus­wand hin­ter dem Eiser­nen Turm der alten Stadt­mauer gebildet.

Damit dies auch so erlebt und genutzt wer­den kann, sollte und müßte die­ser Rat­haus­platz durch eine zweite – wie­der her­ge­stellte – Über­brü­ckung der Rhein­strasse auf der Hal­len­seite, durch eine Über­da­chung des „Omni­bus­bahn­ho­fes“ — mit Auf­zü­gen ( auch als Ersatz der abge­ris­se­nen Behin­der­ten­spin­del )– an der Quin­tins­strasse und mit einer brei­ten Stegver­bin­dung hin­ter dem Eiser­nen Turm und vor dem Kauf­haus ergänzt und so ein „Rund­gang“ ermög­licht werden.

Auf der Rhein­seite könn­ten über einen vor­ge­setz­ten Lan­desteg die von den Schif­fen kom­men­den Gäste her­auf– und her­an­ge­führt und vor dem Rat­haus begrüßt und ein­ge­wie­sen wer­den. Die breite und geschlos­sene glä­se­nere Wand des auf die­sen Platz­raum ein­grei­fen­den Anbaues der Rhein­gold­halle könnte sei­nen abwei­sen­den Ein­druck dadurch ver­lie­ren und eine ver­bin­dende Funk­tion über­neh­men, in dem dort, wie in einer Wett­be­werbs­ar­beit schon vor­ge­schla­gen, eine Kon­zert­mu­schel und Bühne ange­ord­net und ein­ge­baut wird.

Mainz bekäme ohne Stö­rung von Bewoh­nern und Anlie­gern  zwi­schen Dom und Rhein einen höchst inter­es­san­ten und ein­drucks­vol­len Musik– und Thea­ter­platz, — die neu­trale Platz­wand­ge­stal­tung des Rat­hau­ses käme voll zur Wir­kung und die­ser Nut­zung ent­ge­gen, — Mainz käme an den Rhein.

Mit Recht genießt das Main­zer Rat­haus Denkmalschutz, –

die Main­zer kön­nen stolz auf ihr ein­zig­ar­ti­ges Rat­haus sein.    


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29. September 2009
Autor: Hellmut Kanis